Digitale Kanzlei

Papierloses Büro für eine effiziente Fallberarbeitung

Mögen Sie Papierkram? Ich auch nicht. Bei meiner Arbeit setze ich voll auf digitalisierte Prozesse, um mir und Ihnen das Lochen und Abheften zu ersparen. Das beginnt bereits bei der Beauftragung: Schriftliche Unterlagen erhalten Sie von mir nur, wenn es aufgrund gesetzlicher Vorgaben unumgänglich ist. Ansonsten kommuniziere ich gerne über E-Mail, Video-Call oder Telefon mit Ihnen. Dank einer innovativen Cloud-Kanzleisoftware habe ich von überall Zugriff auf Ihre Akte und kann Schriftsätze an Behörden und Gerichte am Laptop versenden.

Immer gut über Ihren Fall informiert mit der E-Akte

Mit dem persönlichen Zugang zu Ihrer E-Akte behalten auch Sie immer den Überblick. So können Sie jederzeit den gesamten Schriftverkehr und alle Dokumente für Ihren Fall online einsehen. Die E-Akte ist tagesaktuell, sodass Sie nicht auf Neuigkeiten warten oder nachfragen müssen. Selbstverständlich informiere ich Sie aber auch jederzeit über alle wichtigen Entwicklungen in Ihrem Fall auf dem von Ihnen bevorzugten Kontaktweg.

Online-Terminbuchung

Ihren Termin für die Erstberatung können Sie direkt online buchen.

Häufig gestellte Fragen

Sind meine Daten sicher?

Ihre Daten liegen auf einem Hochsicherheitsserver in Deutschland und werden dort zweifach verschlüsselt. Alle Prozesse und Verfahren sind DSGVO-konform. Zusätzlich ist die Kanzleisoftware durch eine Zweifaktorauthentifizierung gegen Fremdzugriff gesichert.
Beim Thema Datensicherheit spielen allerdings nicht nur technische Aspekte eine Rolle. Deshalb achte ich bei Umgang mit Ihren Daten auf absolute Vertraulichkeit, anwaltiche Verschwiegenheit und eine sorgsame Aufbewahrung.

Wie kann ich als Mandant auf meine E-Akte zugreifen?

Schreiben Sie mir einfach eine E-Mail. Sie erhalten dann einen Link und die Zugangsdaten zu Ihrer E-Akte.

Welche Videokonferenz-Software wird für die Online-Beratung eingesetzt?

Ich nutze Microsoft Teams. Nach Vereinbarung eines Beratungstermins erhalten Sie von mir einen Besprechungslink, den Sie im Browser oder mit der Teams-Software öffnen können.
Wenn Sie eine andere Software bevorzugen, sprechen Sie mich gerne vor Ihrem Termin darauf an.

Ich finde Video-Calls unpersönlich und würde für meinen Termin gerne in der Kanzlei vorbeikommen. Ist das auch möglich?

Natürlich können Sie auch gerne einen persönlichen Termin in meiner Kanzlei wahrnehmen. Bei der Terminbuchung können Sie auswählen, ob die Beratung per Videocall, telefonisch oder persönlich stattfinden soll. Eine Anfahrtsbeschreibung zur Kanzlei in Mainz finden sie hier.

Rechtsgebiete

Gemeinnützigkeitsrecht

Gemeinnützigkeitsrecht

Das Steuerrecht gewährt Körperschaften (z.B. Verein, Stiftung, GmbH) unter bestimmten Voraussetzungen Steuerbefreiungen. Dazu müssen sie steuerbegünstigte Zwecke selbstlos verfolgen, also nicht in erster Linie aus eigenwirtschaftlichen Motiven handeln.
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Vereinsrecht

In Deutschland gibt es rund 620.000 Vereine mit über 50 Millionen Mitgliedern. Die Gründung eines eingetragenen Vereins (e.V.) ist vor allem für ehrenamtliche Projekte beliebt, da sie relativ unkompliziert und ohne Startkapital möglich ist. Doch nicht für jeden guten Zweck ist der Verein die beste Rechtsform.
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Stiftungsrecht: Formen und Gründung einer Stiftung

Stiftungsrecht: Formen und Gründung einer Stiftung

Durch die Gründung einer Stiftung trennt sich der Stifter endgültig von seinem Vermögen und führt es dem gewählten Stiftungszweck zu. Welche Voraussetzungen dabei zu erfüllen sind und welche (steuerlichen) Vorteile die Gründung bringt, hängt von der Wahl der Stiftungsform ab.
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Gesellschaftsrecht: Gründung von Gesellschaften und Wissenswertes für Nonprofits

Insbesondere wenn mehrere Personen zusammen auf Dauer wirtschaftlich tätig sein wollen, bietet sich die Gründung einer Gesellschaft an. Zwischen den Gesellschaftsformen bestehen aber einige wichtige Unterschiede - für Nonprofit-Organisationen kommen nur bestimmte in Frage.
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Gründung und Genehmigung einer Ersatzschule

Privatschulrecht

Das Recht, Schulen in freier Trägerschaft zu gründen, wird durch das Grundgesetz gewährleistet. Das Privatschulrecht regelt den Schulbetrieb und die Rechtsbeziehungen zwischen Schule, Eltern und Schülern.
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