Umsatzsteuer bei Nonprofit-Organisationen

Wie funktioniert die Umsatzsteuer?

Die Umsatzsteuer, auch Mehrwertsteuer genannt, ist eine wichtige Einnahmequelle für den Staat. Sie wird von Unternehmen abgeführt, soll aber letztlich nur vom Endverbraucher getragen werden. Dieser Grundsatz der Neutralität der Umsatzsteuer wird sichergestellt, indem Unternehmer sich die Umsatzsteuer für selbst bezogene Lieferungen und Leistungen erstatten lassen können (Vorsteuerabzug).

Wer muss Umsatzsteuer zahlen?

Grundsätzlich müssen alle Unternehmer Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen, die Lieferungen oder Leistungen gegen Entgelt im Inland erbringen. Unternehmer sind Personen, die eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausüben. Das können sein:

  • Natürliche Personen (z.B. Einzelkaufleute, Freiberufler)
  • Personengesellschaften (z.B. GbR, OHG)
  • Juristische Personen (z.B. GmbH, AG, Verein)

Sind auch gemeinnützige Körperschaften umsatzsteuerpflichtig?

Gemeinnützige Körperschaften (z.B. Verein, gGmbH, Stiftung) sind von der Körperschaft- und Gewerbesteuer befreit. Im Umsatzsteuerrecht gibt es aber keine pauschale Befreiungsvorschrift für Nonprofits. Ob sie Umsatzsteuer in Rechnungen auszuweisen und zu zahlen haben, hängt überwiegend vom konkreten Einzelumsatz ab:

  • Liegt überhaupt ein steuerbarer Umsatz vor?
    Das ist zum Beispiel nicht der Fall, wenn keine Gegenleistung erbracht wird. Abgrenzungsschwierigkeiten ergeben sich etwa beim Thema Sponsoring.
  • Ist eine Steuerbefreiung einschlägig?
    Im Nonprofit-Bereich gibt es Steuerbefreiungen z.B. für:
    • Heilbehandlungen (Krankenhäuser, Hebammen etc.)
    • Betreuung und Pflege hilfsbedürftiger Personen
    • Kultureinrichtungen
    • Schulen in freier Trägerschaft
    • Einrichtungen der Wohlfahrtspflege
  • Ist die Kleinunternehmerregelung anwendbar?
  • Welchem Steuersatz unterliegen die Umsätze?
    • 19% (Regelsteuersatz)
    • 7% (ermäßigter Steuersatz)

Ermäßigter Steuersatz von 7% für Zweckbetriebe

Besonders relevant ist für Nonprofit-Organisationen die Steuerermäßigung für gemeinnützige Zweckbetriebe. Diese zahlen in der Regel auf ihre Leistungen nur 7% Umsatzsteuer. Allerdings ist nicht jeder Zweckbetrieb von der Regelung erfasst – in einigen Fällen sind weitere Voraussetzungen zu prüfen, etwa ob der Zweckbetrieb im Wettbewerb zu anderen Unternehmen steht. Damit soll sichergestellt werden, dass die gleiche Leistung bei verschiedenen Unternehmen nicht unterschiedlich besteuert wird. Leider führt die komplizierte Regelung im Ergebnis dazu, dass im Einzelfall genau geprüft werden muss, ob eine Leistung mit 7% oder mit 19% besteuert wird.

Vorsteuerpauschalierung als Erleichterung für kleine Nonprofits

Gemeinnützige Körperschaften, die im Jahr weniger als 35.000 Euro steuerpflichtige Umsätze erzielen, können sich pauschal 7% ihrer Umsätze als Vorsteuer erstatten lassen. Das hat den Vorteil, dass sie den genauen Erstattungsbetrag nicht berechnen müssen. Für Nonprofits, die nur ermäßigte (mit 7% besteuerte) Ausgangsumsätze haben, gleichen sich Steuerpflicht und Vorsteuererstattung aus, sodass die Zahllast 0 Euro ist. Wer die Vorsteuerpauschalierung nutzen will, ist allerdings fünf Jahre lang an die Erklärung gebunden.

Was passiert, wenn Nonprofit-Organisationen ihren steuerlichen Pflichten nicht nachkommen?

Von gemeinnützigen Körperschaften wird die Umsatzsteuer häufig übersehen. Bei vielen kursiert die Fehlvorstellung, durch die Anerkennung der Gemeinnützigkeit sei man auch von der Umsatzsteuer befreit. Werden z.B. die Umsätze eines steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs über mehrere Jahre nicht deklariert, wird dies die Festsetzung einer hohen Nachzahlung nach sich ziehen.

Kommen Geschäftsführer oder Vorstände von Nonprofits ihren steuerlichen Pflichten nicht nach, führt dies häufig zum Vorwurf der Steuerhinterziehung oder leichtfertigen Steuerverkürzung. Für die Körperschaft droht dann unter Umstanden die Aberkennung der Gemeinnützigkeit.

Unsere Leistungen im Bereich Umsatzsteuer für Nonprofits

Bist du unsicher, ob deine Nonprofit-Organisation umsatzsteuerpflichtige Leistungen erbringt oder welcher Steuersatz anzuwenden ist? Hat das Finanzamt Umsätze als steuerpflichtig bewertet, obwohl nach deiner Meinung eine Befreiungsvorschrift greift? Wir helfen dabei, den Überblick über die steuerlichen Verpflichtungen zu gewinnen und das Ergebnis zu optimieren.

Rechtsanwalt Linus Junginger

Linus Junginger

Rechtsanwalt
Zertifizierter Stiftungsberater (DSA)
junginger@vielwerth-junginger.de (+49) 6131 88888 99

Wie kann ich dir helfen?

Ich freue mich über deine Nachricht und antworte normalerweise innerhalb von 24 Stunden.
Jetzt kostenlosen Kennenlern-Termin buchen
oder





    Weitere Artikel

    Übungsleiterpauschale und Ehrenamtspauschale: Was müssen gemeinnützige Vereine beachten?

    Übungsleiterpauschale und Ehrenamtspauschale: Was müssen gemeinnützige Vereine beachten?

    Wenn gemeinnützige Vereine Mitarbeiter beschäftigen, spielen auch steuerliche Überlegungen eine wesentliche Rolle. Vereine und Mitarbeiter haben ein Interesse daran, ihre steuerliche Belastung möglichst gering zu halten. Für bestimmte Tätigkeiten können steuerliche Freibeträge in Anspruch genommen werden (Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale). Häufig gibt es aber bei Vereinsvorständen Unsicherheit darüber, unter welchen Voraussetzungen die Pauschalen genutzt werden können […]
    weiterlesen
    Gemeinnützigkeitsrecht

    Beratung von Nonprofit-Organisationen im Gemeinnützigkeitsrecht

    Das Steuerrecht gewährt Körperschaften (z.B. Verein, Stiftung, GmbH) unter bestimmten Voraussetzungen Steuerbefreiungen. Dazu müssen sie steuerbegünstigte Zwecke selbstlos verfolgen, also nicht in erster Linie aus eigenwirtschaftlichen Motiven handeln.
    weiterlesen

    Gemeinnützige Rechtsformen: Welche sollte ich wählen?

    Verein, gGmbH oder doch lieber eine Stiftung? Wer eine gemeinnützige Organisation gründen will, muss sich für eine von vielen Rechtsformen entscheiden. Welche unterschiedlichen Voraussetzungen für die Gründung erfüllt sein müssen und welche Vor- und Nachteile die einzelnen Rechtsformen mit sich bringen, erfahren Sie hier.
    weiterlesen

    Blogartikel zum Thema

    BFH: Betriebs-Kitas verlieren Gemeinnützigkeit

    BFH: Betriebs-Kitas verlieren Gemeinnützigkeit

    27. August 2022
    Kindertagesstätten, die bei der Platzvergabe Eltern aus bestimmten Unternehmen bevorzugen und keine feste "Restplatzquote" haben, fördern nicht die Allgemeinheit und sind deshalb nicht gemeinnützig. Das Urteil des Bundesfinanzhofs stellt Träger von Betriebs-Kitas vor finanzielle Probleme, die über die Frage der Steuerbegünstigung hinausgehen.
    weiterlesen

    Finanzverwaltung äußert sich zu Kostenteilungsgemeinschaften

    21. Juli 2022
    Die Kostenteilungsgemeinschaft ist für Nonprofit-Organisationen wichtig: Durch die Regelung werden Leistungen von Gemeinschaften an ihre Mitglieder unter gewissen Voraussetzungen von der Umsatzsteuer befreit. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat sich nun erstmals nach der gesetzlichen Neuregelung zu den Voraussetzungen geäußert.
    weiterlesen