Umsatzsteuer bei Nonprofit-Organisationen

Gemeinnützige Vereine, Stiftungen und gGmbHs werden umfassend steuerlich begünstigt – aber gilt das auch für die Umsatzsteuer? Nonprofits haben im Umsatzsteuerrecht verschiedene Vorteile, aber auch Verpflichtungen. Welche das sind, erfahren Sie hier.

Wie funktioniert die Umsatzsteuer?

Die Umsatzsteuer, auch Mehrwertsteuer genannt, ist eine wichtige Einnahmequelle für den Staat. Sie wird von Unternehmen abgeführt, soll aber letztlich nur vom Endverbraucher getragen werden. Dieser Grundsatz der Neutralität der Umsatzsteuer wird sichergestellt, indem Unternehmer sich die Umsatzsteuer für selbst bezogene Lieferungen und Leistungen erstatten lassen können (Vorsteuerabzug).

Wer muss Umsatzsteuer zahlen?

Grundsätzlich müssen alle Unternehmer Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen, die Lieferungen oder Leistungen gegen Entgelt im Inland erbringen. Unternehmer sind Personen, die eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausüben. Das können sein:

  • Natürliche Personen (z.B. Einzelkaufleute, Freiberufler)
  • Personengesellschaften (z.B. GbR, OHG)
  • Juristische Personen (z.B. GmbH, AG, Verein)

Sind auch gemeinnützige Körperschaften umsatzsteuerpflichtig?

Gemeinnützige Körperschaften (z.B. Verein, gGmbH, Stiftung) sind von der Körperschaft- und Gewerbesteuer befreit. Im Umsatzsteuerrecht gibt es aber keine pauschale Befreiungsvorschrift für Nonprofits. Ob sie Umsatzsteuer in Rechnungen auszuweisen und zu zahlen haben, hängt überwiegend vom konkreten Einzelumsatz ab:

  • Liegt überhaupt ein steuerbarer Umsatz vor?
    Das ist zum Beispiel nicht der Fall, wenn keine Gegenleistung erbracht wird. Abgrenzungsschwierigkeiten ergeben sich etwa beim Thema Sponsoring.
  • Ist eine Steuerbefreiung einschlägig?
    Im Nonprofit-Bereich gibt es Steuerbefreiungen z.B. für:
    • Heilbehandlungen (Krankenhäuser, Hebammen etc.)
    • Betreuung und Pflege hilfsbedürftiger Personen
    • Kultureinrichtungen
    • Schulen in freier Trägerschaft
    • Einrichtungen der Wohlfahrtspflege
  • Ist die Kleinunternehmerregelung anwendbar?
  • Welchem Steuersatz unterliegen die Umsätze?
    • 19% (Regelsteuersatz)
    • 7% (ermäßigter Steuersatz)

Ermäßigter Steuersatz von 7% für Zweckbetriebe

Besonders relevant ist für Nonprofit-Organisationen die Steuerermäßigung für gemeinnützige Zweckbetriebe. Diese zahlen in der Regel auf ihre Leistungen nur 7% Umsatzsteuer. Allerdings ist nicht jeder Zweckbetrieb von der Regelung erfasst – in einigen Fällen sind weitere Voraussetzungen zu prüfen, etwa ob der Zweckbetrieb im Wettbewerb zu anderen Unternehmen steht. Damit soll sichergestellt werden, dass die gleiche Leistung bei verschiedenen Unternehmen nicht unterschiedlich besteuert wird. Leider führt die komplizierte Regelung im Ergebnis dazu, dass im Einzelfall genau geprüft werden muss, ob eine Leistung mit 7% oder mit 19% besteuert wird.

Vorsteuerpauschalierung als Erleichterung für kleine Nonprofits

Gemeinnützige Körperschaften, die im Jahr weniger als 35.000 Euro steuerpflichtige Umsätze erzielen, können sich pauschal 7% ihrer Umsätze als Vorsteuer erstatten lassen. Das hat den Vorteil, dass sie den genauen Erstattungsbetrag nicht berechnen müssen. Für Nonprofits, die nur ermäßigte (mit 7% besteuerte) Ausgangsumsätze haben, gleichen sich Steuerpflicht und Vorsteuererstattung aus, sodass die Zahllast 0 Euro ist. Wer die Vorsteuerpauschalierung nutzen will, ist allerdings fünf Jahre lang an die Erklärung gebunden.

Was passiert, wenn Nonprofit-Organisationen ihren steuerlichen Pflichten nicht nachkommen?

Von gemeinnützigen Körperschaften wird die Umsatzsteuer häufig übersehen. Bei vielen kursiert die Fehlvorstellung, durch die Anerkennung der Gemeinnützigkeit sei man auch von der Umsatzsteuer befreit. Werden z.B. die Umsätze eines steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs über mehrere Jahre nicht deklariert, wird dies die Festsetzung einer hohen Nachzahlung nach sich ziehen.

Kommen Geschäftsführer oder Vorstände von Nonprofits ihren steuerlichen Pflichten nicht nach, führt dies häufig zum Vorwurf der Steuerhinterziehung oder leichtfertigen Steuerverkürzung. Für die Körperschaft droht dann unter Umstanden die Aberkennung der Gemeinnützigkeit.

Meine Leistungen im Bereich Umsatzsteuer für Nonprofits

Sind Sie unsicher, ob Ihre Nonprofit-Organisation umsatzsteuerpflichtige Leistungen erbringt oder welcher Steuersatz anzuwenden ist? Hat das Finanzamt Ihre Umsätze als steuerpflichtig bewertet, obwohl nach Ihrer Meinung eine Befreiungsvorschrift greift? Ich helfe Ihnen dabei, einen Überblick über Ihre steuerlichen Verpflichtungen zu gewinnen und das Ergebnis zu optimieren.

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