Vergütung von Vorständen und Geschäftsführern in Nonprofit-Organisationen

Was gehört zur Vergütung eines Vorstands oder Geschäftsführers?

Vergütungen von Vorständen und Geschäftsführern gemeinnütziger Organisation dürfen nicht unverhältnismäßig hoch sein. Allerdings muss im ersten Schritt geklärt werden: Was gehört überhaupt alles zur Vergütung? Betrachtet werden nämlich nicht nur die festen monatlichen Gehaltszahlungen, sondern auch andere Bezüge und Vorteile (Gesamtausstattung). Dazu gehören etwa

  • Bonuszahlungen,
  • Urlaubs- und Weihnachtsgeld,
  • die private Nutzung eines Dienst-Pkw,
  • Pensionszusagen und Versicherungsleistungen.

Bei der Ermittlung der Gesamtausstattung kommt es darauf an, die einzelnen Vergütungsbestandteile korrekt zu bewerten.

Unangemessen hohes Gehalt: Eine Frage des Einzelfalls

Wann ein Gehalt zu hoch ist, lässt sich nicht pauschal beantworten. So unterschiedlich gemeinnützige Organisationen sind, so stark schwankt auch die Bandbreite angemessener Gehälter. Die Hauptgeschäftsführerin einer international tätigen Hilfsorganisation mit tausenden Mitarbeitern und Millionenumsätzen wird mehr verdienen dürfen als der Vorstand eines kleinen, lokalen Sportvereins. Wichtige Faktoren zur Bestimmung des angemessenen Gehalts sind

  • Umsatz,
  • Mitarbeiterzahl,
  • Branche,
  • Qualifikation und Leistung des Vorstands bzw. Geschäftsführers,
  • Besonderheiten der Organisation und Geschäftsentwicklung der vergangenen Jahre.

Während die ersten drei Kriterien häufig leicht zu bestimmen sind, lassen sich die personen- und organisationsbezogenen Faktoren nur schwer quantifizieren. Um deren Auswirkungen auf die zulässige Gesamtvergütung im Einzelfall einschätzen zu können, ist in der Regel ein ausführliches Gehaltsgutachten notwendig.

Gehaltsgutachten: Bewertung der aktuellen Vergütung und Spielraum für Gehaltssteigerungen

Werden unverhältnismäßig hohe Vergütungen gezahlt, droht im schlimmsten Fall der Verlust der Gemeinnützigkeit. Um das zu vermeiden, kann die Bandbreite gemeinnützigkeitsrechtlich zulässiger Gehälter in einem Gehaltsgutachten geklärt werden. Dabei werden zunächst die Besonderheiten der Organisation und ihrer Geschäftsleitung untersucht. Danach wird durch die Auswertung von Gehaltsstatistiken und der einschlägigen Rechtsprechung ermittelt, welche Bezüge im Einzelfall angemessen sind und ob das aktuelle Gehalt innerhalb dieser Bandbreite liegt. Dabei kann auch der Spielraum für mögliche Gehaltssteigerungen ausgelotet werden.

Leistungen der Kanzlei Vielwerth Junginger im Bereich Vorstands- und Geschäftsführervergütung

Gerne unterstützen wir dich unter anderem bei diesen Themen:

  • Erste Einschätzung der für die Angemessenheit des Gehalts maßgeblichen Faktoren und ihrer Auswirkung im Rahmen einer Erstberatung,
  • Gehaltsgutachten mit konkreten Handlungsempfehlungen und umfassender Begründung (z.B. zur Vorlage beim Finanzamt im Streitfall),
  • Beantwortung rechtlicher Einzelfragen zur Angemessenheit von Vorstands- und Geschäftsführervergütungen (z.B. zu einzelnen Vergütungsbestandteilen oder Auswirkungen von Umstrukturierungen).

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Rechtsanwalt Linus Junginger

Linus Junginger

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Zertifizierter Stiftungsberater (DSA)
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