Vereinsrecht

In Deutschland gibt es rund 620.000 Vereine mit über 50 Millionen Mitgliedern. Die Gründung eines eingetragenen Vereins (e.V.) ist vor allem für ehrenamtliche Projekte beliebt, da sie relativ unkompliziert und ohne Startkapital möglich ist. Doch nicht für jeden guten Zweck ist der Verein die beste Rechtsform.

Wie gründe ich einen Verein?

Die Gründung eines eingetragenen Vereins vollzieht sich in mehreren Schritten:

  1. Zunächst muss eine Gründungsversammlung abgehalten werden, auf der die Satzung beschlossen wird.
  2. Soll der Verein gemeinnützig sein, muss die Satzung bestimmten Anforderungen genügen (z.B. Formulierungen der Mustersatzung enthalten). Der Satzungsentwurf sollte vor der Anmeldung mit dem Finanzamt abgestimmt werden.
  3. Danach muss die Gründung beim Vereinsregister des örtlichen Amtsgerichts angemeldet werden. In den meisten Bundesländern ist die notarielle Beglaubigung der Anmeldung erforderlich. Für die Anmeldung muss die Satzung von mindestens sieben Mitgliedern unterschrieben werden.

Verein, Stiftung, gGmbH: Welche gemeinnützige Rechtsform sollte ich wählen?

Vereine werden in der Regel als sogenannte Idealvereine gegründet, die keinen wirtschaftlichen Zweck verfolgen (wirtschaftliche Vereine werden nur in Ausnahmefällen zugelassen). In Betracht kommt der Verein als Rechtsform also nur dann, wenn nicht die wirtschaftliche Betätigung ihrer Mitglieder oder des Vereins selbst im Vordergrund steht. 

  • Der Verein ist die richtige Rechtsform, wenn ein ideeller Zweck verwirklicht werden soll und eine weitreichende Beteiligung der Mitglieder (Finanzen, Kontrolle, Entscheidungen) gewünscht ist.
  • Eine (gemeinnützige) GmbH ist sinnvoll, wenn Entscheidungsbefugnisse in der Hand einer Person oder eines kleinen Personenkreises bleiben sollen und eine wirtschaftliche Betätigung geplant ist.
  • Die Gründung einer Stiftung kommt in Betracht, wenn ein hohes Gründungskapital vorhanden ist, das langfristig für einen bestimmten Zweck gebunden sein soll.
  • Genossenschaften haben wie Vereine demokratische Strukturen, können aber wirtschaftlichen Zwecken ihrer Mitglieder dienen.

Die Mitgliederversammlung: Ein Verein gehört seinen Mitgliedern

Im Verein haben die Mitglieder das letzte Wort: Wenn es um die Wahl und Abberufung des Vorstands, die Änderung der Satzung oder die Auflösung des Vereins geht, ist die Mitgliederversammlung zuständig. Deren Rechte können zwar durch die Satzung auf das gesetzliche Mindestmaß beschränkt werden. Eine Alleinherrschaft des Vorstands ist jedoch ausgeschlossen. Da sich Meinungen und Mehrheitsverhältnisse immer wieder ändern können, ist der Verein eine lebendige Demokratie, in der die Mitglieder etwas zu sagen haben. Dadurch entstehen natürlich auch Konflikte, die schlimmstenfalls in einem Rechtsstreit enden können.

Treuepflicht und Maßnahmen gegen Mitglieder

Mitglieder eines Vereins sind zur gegenseitigen Treue und Rücksichtnahme verpflichtet. Wird diese Pflicht verletzt, können Vereinsstrafen gegen Mitglieder verhängt werden oder diese in besonderen Fällen sogar aus dem Verein ausgeschlossen werden. Häufig sind Vereinsausschlüsse fehlerhaft, weil sie nicht den formellen Anforderungen genügen. Plant der Vorstand den Ausschluss eines Mitglieds, sollte diese Maßnahme vorher rechtlich geprüft werden.

Haftung des Vorstands im Verein

Der Vorstand haftet nicht direkt für die Verbindlichkeiten des Vereins. Allerdings haften Vorstandsmitglieder unter bestimmten Voraussetzungen für ihr eigenes Verschulden, und zwar sowohl gegenüber dem Verein als auch gegenüber Dritten. Diese Haftung kann durch eine sinnvolle Satzungsgestaltung und die Vermeidung typischer Haftungsrisiken reduziert werden.

Gestaltung der Satzung: Was sollten Vereine beachten?

Die Satzung ist die „Verfassung“ des Vereins. Sie regelt die Beziehung der Mitglieder untereinander und die Zuständigkeiten der Vereinsorgane. Sie sollte das tatsächliche Vereinsleben abbilden und deshalb regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst werden. Besonders wichtig sind eindeutige und rechtssichere Formulierungen, um Zweifel über die Auslegung zu vermeiden. Zu beachten ist außerdem, dass es bestimmte gesetzliche Regeln für Vereine gibt, von denen durch die Satzung nicht abgewichen werden darf. Es ist deshalb empfehlenswert, bei der Gestaltung und Änderung der Satzung einen Experten für Vereinsrecht hinzuzuziehen.

Meine Leistungen im Bereich Vereinsrecht

Gerne unterstütze ich sie als Rechtsanwalt unter anderem bei diesen Themen:

  • Gründung eines Vereins,
  • Gestaltung und Änderung von Vereinssatzungen,
  • Gemeinnützigkeit von Vereinen,
  • Beratung von Vereinsvorständen in Haftungsfragen,
  • Beratung von Vereinsvorständen bei Maßnahmen gegen Mitglieder (Vereinsstrafen, Vereinsausschluss),
  • Vorbereitung und Leitung von Mitgliederversammlungen,
  • Umwandlung von Vereinen in andere Rechtsformen,
  • Vereinsauflösung und Liquidierung.

Rechtsanwalt für Gemeinnützigkeitsrecht – Ihr Experte für Vereinsrecht in Mainz

Sie möchten einen Verein gründen, die Satzung ihres Vereins ändern oder die Rechtsform wechseln? Sie brauchen rechtliche Unterstützung bei der Vorbereitung oder Durchführung einer Mitgliederversammlung? Schreiben Sie mir gerne oder rufen Sie direkt an, um einen Termin zu vereinbaren. Die Beratung ist vor Ort in meiner Kanzlei in Mainz, per Videokonferenz oder telefonisch möglich.

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