Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Als Verbraucher haben Sie das Recht, den mit mir über den Online-Shop abgeschlossenen Vertrag innerhalb von vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie mich (Rechtsanwalt Linus Junginger Essenheimer Straße 125b, 55128 Mainz, E-Mail: kanzlei@linusjunginger.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. Brief, E-Mail oder Kontaktformular) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können das Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werde ich Ihnen unverzüglich (z.B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, habe ich Ihnen alle Zahlungen, die ich von Ihnen erhalten habe, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf des Vertrags bei mir eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwende ich dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie mir einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu diesem Zeitpunkt, zu dem Sie mich von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vetrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Rechtsgebiete

Gemeinnützigkeitsrecht

Gemeinnützigkeitsrecht

Das Steuerrecht gewährt Körperschaften (z.B. Verein, Stiftung, GmbH) unter bestimmten Voraussetzungen Steuerbefreiungen. Dazu müssen sie steuerbegünstigte Zwecke selbstlos verfolgen, also nicht in erster Linie aus eigenwirtschaftlichen Motiven handeln.
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Vereinsrecht

In Deutschland gibt es rund 620.000 Vereine mit über 50 Millionen Mitgliedern. Die Gründung eines eingetragenen Vereins (e.V.) ist vor allem für ehrenamtliche Projekte beliebt, da sie relativ unkompliziert und ohne Startkapital möglich ist. Doch nicht für jeden guten Zweck ist der Verein die beste Rechtsform.
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Stiftungsrecht: Formen und Gründung einer Stiftung

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Durch die Gründung einer Stiftung trennt sich der Stifter endgültig von seinem Vermögen und führt es dem gewählten Stiftungszweck zu. Welche Voraussetzungen dabei zu erfüllen sind und welche (steuerlichen) Vorteile die Gründung bringt, hängt von der Wahl der Stiftungsform ab.
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Gesellschaftsrecht: Gründung von Gesellschaften und Wissenswertes für Nonprofits

Insbesondere wenn mehrere Personen zusammen auf Dauer wirtschaftlich tätig sein wollen, bietet sich die Gründung einer Gesellschaft an. Zwischen den Gesellschaftsformen bestehen aber einige wichtige Unterschiede - für Nonprofit-Organisationen kommen nur bestimmte in Frage.
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Gründung und Genehmigung einer Ersatzschule

Privatschulrecht

Das Recht, Schulen in freier Trägerschaft zu gründen, wird durch das Grundgesetz gewährleistet. Das Privatschulrecht regelt den Schulbetrieb und die Rechtsbeziehungen zwischen Schule, Eltern und Schülern.
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